Hallo ich habe im Forum leider nichts passendes gefunden und hoffe, nichts übersehen zu haben.
Der Betreuer, der zugleich ein Anwalt ist, möchte einen Dritten als Rechtsanwalt hinsichtlich der Veräußerung einer Gewerbeimmobilie beauftragen, da dies sehr komplex und zeitintensiv sei und er immer vorrangig einen Dritten als Rechtsanwalt beauftragt statt selbst nach RVG abzurechnen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es im Ermessen des Betreuers liegt, ob er einen Rechtsanwalt beauftragt.
Ich habe nur Bedenken hinsichtlich der Vergütung, da ein als Dritter beauftragter Rechtsanwalt bei Mittellosigkeit sein Honorar nicht aus der Staatskasse erhalten würde, sondern Schuldner der Betroffene selbst ist, während der Betreuer, der nach RVG abrechnet, aus der Staatskasse ausgezahlt werden könnte.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass nach der Veräußerung Vermögen da sein wird.
Hab ich hier als Betreuungsgericht diesen Umstand zu beachten?
Ich steh gerade etwas auf dem Schlauch....