Erteilung der Restschuldbefreiung

  • Hallo,

    aufgrund einer internen Regelung ist es in meinem Unternehmen gewünscht das voraussichtliche Datum zur Erteilung einer Restschuldbefreiung als Beendigung des Insolvenzverfahrens in einer WV zu hinterlegen.
    Nun ist die Erteilung der Restschuldbefreiung ja streng abhängig von der Dauer der Wohlverhaltensperiode und diese ist wiederum abhängig vom Antragsdatum.
    Aus den Beschlüssen geht leider auch nur das Datum zum Antrag der Restschuldbefreiung hervor, nicht jedoch der Antrag zum Insolvenzverfahren.

    Nun frage ich mich als Drittschuldner:
    -Wie lange dauert denn die Bearbeitung eines Insolvenzantrags im Schnitt
    -Ab wann kann man mit endgültig sicher sein, dass selbst mit Nachforderung von Unterlagen kein Antrag mehr vor dem 01.10.2020 gestellt wurde?

    Bis dahin werden wir wohl bei jedem Treuhänder anfragen müssen wann die Restschuldbefreiung voraussichtlich erteilt wird. :(

    Ich bedanke mich im Voraus für die Mühe und entschuldige mich falls mein Thread an der falschen Stelle gelandet ist.

  • das kann man nicht beantworten weil es immer vom Einzelfall abhängt - zwischen der Eröffnung am Tag nach Antragseingang und einer Dauer des Eröffnungsverfahrens von über 2 Jahren habe ich schon alles gesehen

  • Erste Näherung: Insolvenzverfahren, die nach dem 31.12.2020 beantragt worden sind, enden mit dem AZ: abc IK de/21


    Und auf dem Eröffnungsbeschluss steht das Datum der Antragstellung ja auch: Das am 09.03.2021 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 02.04.2021 um 10.00 Uhr eröffnet.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • In aller Regel werden die Anträge gleichzeitig gestellt.

    Verschiedene Zeitpunkte gibt es eigentlich nur, wenn erst ein Gläubiger das Insolvenzverfahren beantragt und dann der Schuldner einen eigenen Antrag + RSB-Antrag nachschiebt. Auf welchen der Insolvenzanträge Art 103k EGInsO abstellt, ist mir aber nicht ganz klar.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Und auf dem Eröffnungsbeschluss steht das Datum der Antragstellung ja auch: Das am 09.03.2021 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 02.04.2021 um 10.00 Uhr eröffnet.

    das ist nicht überall so

    Das kann sein. hier ist es so.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Und auf dem Eröffnungsbeschluss steht das Datum der Antragstellung ja auch: Das am 09.03.2021 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 02.04.2021 um 10.00 Uhr eröffnet.

    das ist nicht überall so

    Das kann sein. hier ist es so.

    Also in meinem vorliegenden Fall ist es nicht ersichtlich. Aber die anderen Antworten grenzen die Möglichkeiten deutlich ein!

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