Hallo ihr Lieben,
aufgrund des Distanzlernens sind ja viele Kinder auf ein digitales Endgerät abgewiesen. Wenn die Schule keines zur Verfügung stellen kann, dann kann man beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines digitalen Endgerätes nebst Zubehör (wie Drucker etc.) stellen.
Laut der Weisung der Bundesagentur für Arbeit dazu, soll den Kindern 350,00 Euro hierfür bewilligt werden.
Unser Jobcenter hat diesen Betrag auch bewilligt. Allerdings ist es dem Leistungsempfänger zu wenig und hat sich an einen Anwalt gewandt, welcher für das Widerspruchsverfahren Beratungshilfe beantragte. Ohne Ausführungen, welche Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides bestehen. Nur lapidar "Widerspruchsverfahren gegen Bescheid vom..."
Ich halte den Antrag für mutwillig. Ich erkenne kein rechtliches Problem, was die Bewilligung von Beratungshilfe im Hinblick auf einen Selbstzahler rechtfertigt.
Das Amt hat hier entsprechend seiner Weisung der Familie 350,00 Euro bewilligt. Dafür bekommt man sowohl einen neuwertigen Laptop als auch einen Drucker. Sicherlich kein Höchstleistungsgerät eines namhaften Herstellers mit 17 Zoll, neuester Grafikkarte und neuestem Prozessor, aber das muss ja auch nicht sein.
Wie sieht ihr das? Rechtsprechung zu dieser Thematik gibt es seit der bundesweiten Weisung noch nicht, ob die 350,00 Euro nicht doch zu wenig sind.
Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende