Hallo ihr Lieben
Ich habe mich dieses Jahr für das Rechtspflegerstudium (OLG-Bezirk Düsseldorf) beworben und zwischenzeitlich eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten.
Die Frage, die sich mir stellt ist, ob es neben dem Anwärtergrundgehalt noch zusätzliche Leistungen bzw. Hilfen gäbe, auf die man während des Studiums einen Anspruch hätte? Kennt sich jmd. damit aus?
Einmal zu mir:
Ich habe zuvor eine Ausbildung zur Justizfachangestellten absolviert (NRW) und inzwischen schon paar Jahre Berufserfahrung. Bin weder verheiratet, noch habe ich Kinder. Ich wohne auch schon seit einigen Jahren nicht mehr bei meinen Eltern - habe eine Wohnung und ein Auto und sonstige Ausgaben/Kosten, die halt so anfallen.
Mir ist bekannt, dass wenn ich mich für den mittleren Dienst bewerben würde, dann würde ich während meines Vorbereitungsdienstes quasi weiterhin mein reguläres Gehalt bekommen und nicht auf die ursprünglichen Anwärterbezüge "zurück fallen". Eine typische Aufstiegsbeamtin bin ich aber auch nicht, da ich den mittleren Dienst zuvor noch nicht absolviert habe.
Ich möchte mich hierbei nicht über die Höhe der Bezüge beschweren, jedoch sollte man aufgrund der Umstände bedenken, dass es für mich persönlich schon einen finanziellen Unterschied macht, wenn man für einen längeren Zeitraum (hier: 3 Jahre) - neben den laufenden Kosten - etwa 800-1000 € (netto) monatlich weniger verdient.
Schonmal vielen Dank im Voraus
LG