Ein Betreuter hat gegen die Anordnung der Betreuung Rechtsmittel eingelegt.
Vor dem LG ist es nun zu einem Anhörungstermin gekommen, zu denen der Betreute seine Fahrtkosten erstattet haben möchte.
VKH wurde für die II. Instanz angeordnet.
Ich denke, der Rpfl. der II. Instanz ist für die Auszahlung zuständig, oder? Wie funktioniert das in forumStar???
Fahrtkosten zum Anhörungstermin
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Auslagen des Betroffenen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfebewilligung zu erstatten, wäre mir völlig neu. § 122 ZPO gibt das wohl eher nicht her. Ist denn eine Auslagenentscheidung gem. § 307 FamFG vom Beschwerdegericht getroffen worden? Das wäre m. E. die Anspruchsgrundlage. Wegen der Zuständigkeit würde ich zum Gericht der 1. Instanz tendieren.
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Das sind Gerichtskosten. Müsste eigentlich über die VwV Reiseentschädigung laufen. Trotzdem wollen einige Gerichte, dass man die Auslagen über die VKH geltend macht. Die meisten kennen die VwV nicht einmal.
Wer das wie wo festsetzt, weiß ich allerdings nicht. Bzw nur wenn ich im Einzelfall nachgefragt habe.
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Das ist dann Sache des Anweisungsbeamten (s. im GVP mD).
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