Fahrtkosten zum Anhörungstermin

  • Ein Betreuter hat gegen die Anordnung der Betreuung Rechtsmittel eingelegt.
    Vor dem LG ist es nun zu einem Anhörungstermin gekommen, zu denen der Betreute seine Fahrtkosten erstattet haben möchte.
    VKH wurde für die II. Instanz angeordnet.
    Ich denke, der Rpfl. der II. Instanz ist für die Auszahlung zuständig, oder? Wie funktioniert das in forumStar???

  • Auslagen des Betroffenen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfebewilligung zu erstatten, wäre mir völlig neu. § 122 ZPO gibt das wohl eher nicht her. Ist denn eine Auslagenentscheidung gem. § 307 FamFG vom Beschwerdegericht getroffen worden? Das wäre m. E. die Anspruchsgrundlage. Wegen der Zuständigkeit würde ich zum Gericht der 1. Instanz tendieren.

  • Das ist dann Sache des Anweisungsbeamten (s. im GVP mD).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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