Liebes Forum,
ich habe einen etwas selteneren Fall auf dem Tisch.
Die Erblasserin hinterlässt zwei minderjährige Kinder von zwei verschiedenen Vätern, mit denen sie nicht verheiratet war. Kein Testament - gesetzliche Erbfolge.
Die Kindesväter schlagen jeweils als alleiniger gesetzlicher Vertreter die Erbschaft aus und beantragen die familiengerichtliche Genehmigung.
Die Genehmigung wird in beiden Fällen jedoch vom Familiengericht versagt.
Die Kindesväter machen innerhalb der Frist beide nicht von der Genehmigung Gebrauch.
Irgendwie habe ich einen Knoten im Kopf. Was bedeutet das denn jetzt für die Kinder?
Diese müssten doch jetzt nicht Erben geworden sein, oder???