Bei der Prüfung der Rechnungslegung taucht eine Position "Auslagenersatz an Betreuer" auf. Als Beleg fügt der Berufsbetreuer eine "Bescheinigung" des Pflegeheims über den Erhalt von Briefmarken bei, die der Betreuer dem Heim zur Verfügung gestellt hat. Im Gegenzug verbucht der Betreuer die Kosten der Briefmarken als Ausgaben den Betroffenen. Ich nehme an, damit die im Heim eingehende Post an den Berufsbetreuer weitergeleitet werden kann. Der Betroffene selbst scheint nicht mehr in der Lage zu sein, Briefe zu schreiben.
Sind das Entgelt für die Briefmarken Auslagen i.S. der §§ 1908i, 1835 BGB, die nicht über die pauschalisierte Betreuervergütung bereits abgegolten sind?
Ein ähnliches Problem stellt sich ja bei den Auslagen für die Postumleitungsanträge, die nicht in jedem Fall durch den Betroffenen zu tragen sind.