Noch nie gesehen - öfter mal was neues -Ersatz von Auslagen durch Berufsbetreuer

  • Ganz andere Baustelle meiner Meinung nach.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Und wenn ich die Post des Betroffenen -auf dessen Wunsch- von seiner bisherigen Anschrift (Wohnung) an seine neue Anschrift (Heim) umleiten lasse und deshalb einen Postnachsendeauftrag schalte? :gruebel:

    ...zahlt die entsprechenden Kosten der Betroffene, wer auch sonst?

    Die zitierte Entscheidung besagt doch, dass der Umleitungsauftrag ins Betreuerbüro zwecks Arbeitserleichtung als Aufwendung des Betreuers von der Pauschale gedeckt ist.

    Es gibt in diesem Thread nicht die zitierte Entscheidung (des OLG Köln), sondern auch OLG Zweibrücken vom 02.06.2005 (3 W 1/05).
    In dieser wurde festgestellt, dass die Betreuerin ohne Postumleitung zur ordnungsgemäßen Ausübung des Amtes nicht in der Lage ist. Die Schlussfolgerung war, dass sie die Kosten der Umleitung nicht aus eigener Tasche begleichen muss. Setzt man diesen Rechtsgedanken auf das VBVG um, heißt es letztlich, dass sie den entsprechenden Betrag x dem Vermögen des Betroffenen entnehmen kann.

    Hatten jetzt vor Weihnachten Betreuer/innen, die im Auftrag der Betreuten Päckchen/Pakete an Verwandte versandt haben. M.E. müssen die Betroffenen das Porto tragen bzw. kann verauslagtes Porto entnommen werden.

    Natürlich. Weshalb sollten das auch die Betreuer/innen aus eigener Tasche bezahlen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!