Ein eingetragener Verein benötigt lt. Vereinsregister zur Belastung des Grundstücks die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Gemäß Art. 2 § 5 Abs. 3 COVID-19-Gesetz "ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wen alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde."
Wie kann ein solcher "Corona-Beschluss" in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden?
Genügt ein vom 1. Vorsitzenden und Schriftführer unterschriebenes Protokoll (mit Unterschrifts-Beglaubigung) über eine Versammlung, wobei darin festgestellt wird, dass
a) alle Mitglieder mit Beschlussvorlage, Fristsetzung und Aufforderung zur Votumabgabe (per Brief bzw. per Mail) angeschrieben wurden,
b) sich 20 Mitglieder (mit Namensliste) fristgerecht beteiligt haben (die Voten, die Anlage des Protokolls sein sollen, wurden nicht beigefügt...),
c) 2 Mitglieder (mit Namensliste) nicht teilgenommen haben,
d) die Beschlüsse mit 20 Ja-Stimmen gefasst wurden
Oder brauch ich noch ein Mitgliederverzeichnis, das Anschreiben, sowie die Antworten der Mitglieder? Die Form des § 29 GBO liegt dafür vermutlich nicht vor...