Guten Morgen Allerseits!
Ich habe folgenden Fall: Mein Anfechtungsgegner hat innerhalb- und auch außerhalb des 3-Monatszeitraums vor Antragstellung auf Grund eines ausgebrachten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Zahlungen aus Einspeisevergütung erhalten. Innerhalb des 3-Monatszeitraums hab ich den § 131 InsO, das ist klar. Außerhalb scheitere ich aktuell an der Rechtshandlung des Schuldners. Da die Ansprüche auf Einspeisevergütung gepfändet sind, habe ich ja keine Rechtshandlung des Schuldners, ergo keine Anfechtbarkeit dieser Zahlungen?
Liege ich hier richtig? Hatte jemand diesen Fall vielleicht schonmal?
Vielen Dank für eure Hilfe!