Hallo zusammen,
ich brauche mal eine Meinung bzw. einen Rat. Nachlasspflegschaften mit vorhandenen Erben UND Nachlassmasse sind bei uns (sehr kleines Gericht) eher selten.
Folgender Fall:
Nachlasspfleger beantragt Erteilung einer Genehmigung zur Umbuchung 20.000,00 € von einem (versperrten) Sparkonto auf das Girokonto. Grund: Bezahlung laufender bzw. demnächst anfallender Kosten - alles durch Rechnungen oder Kostenvoranschläge belegt.
Die Erbenstellung ist noch nicht abschließend geklärt. Erbscheinsakte (gewillkürte Erbfolge) liegt zur Entscheidung beim OLG. Alle (potentiellen) Erben sind bekannt und anwaltlich vertreten.
Frage:
Muss/Sollte ich die Erben zur Umbuchung anhören ?
Kann auf eine Anhörung verzichtet werden ?
Wem ist der Beschluss zuzustellen ?
Wer hat ein Beschwerderecht ?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank