Hallo zusammen,
vor mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Briefgrundschuld in Höhe von 4.800.000 € nebst 12 % Zinsen jährlich für den Eigentümer unter Ausschluss des gesetzlichen Löschungsanspruches gem. § 1179a Abs. 5 BGB u. § 1179b BGB.
Die Briefgrundschuld soll nach Eintragung sogleich an eine GbR abgetreten werden. Die GbR hat nicht mitgewirkt.
Meine Fragen an euch:
1. Muss die GbR als neuer Gläubiger bei der Briefübergabe mitwirken?
2. Reicht eine Bezugnahme hinsichtlich des Ausschlusses des gesetzlichen Löschungsanspruches aus?
Viele Grüße
Paragrafenreiterin