Fehlende Personenstandsurkunden Vertriebene

  • Hallo,

    ich habe eine sehr umfangreiche Nachlasssache mit 41 Erben in 3. Erbordnung. Leider kann die Abstammung nicht lückenlos durch Personenstandsurkunden nachgewiesen werden. Was reicht euch als Alternativnachweis zur Abstammung aus?
    Mir liegt unter anderem ein Flüchtlingsausweis vor, in welchem der vorverstorbene Erbe und seine Kinder genannt sind. Diese wurden aus dem Sudetenland vertrieben. Reicht das aus als Nachweis?
    Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

  • Vmtl. handelt es sich um einen Vertriebenenausweis und nicht Flüchtlingsausweis, oder?

    Das ist doch eine prima öffentliche Urkunde aus der sich die Abstammung mittelbar ergibt und die als Hilfsnachweis perfekt geeignet ist.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Hallo,

    ich habe eine sehr umfangreiche Nachlasssache mit 41 Erben in 3. Erbordnung. Leider kann die Abstammung nicht lückenlos durch Personenstandsurkunden nachgewiesen werden. Was reicht euch als Alternativnachweis zur Abstammung aus?
    Mir liegt unter anderem ein Flüchtlingsausweis vor, in welchem der vorverstorbene Erbe und seine Kinder genannt sind. Diese wurden aus dem Sudetenland vertrieben. Reicht das aus als Nachweis?
    Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

    Wurde dargelegt, weshalb die Urkunden nicht beschafft werden konnten?
    Wurde das Standesamt zerstört und die Urkunden vernichtet? Kann das Pfarramt im Geburtsort nichts mehr bescheinigen? Oder will man einfach nur den einfachen Weg gehen?

    Wenn die Verwandtschaft bis zum Vertriebenen lückenlos nachgewiesen ist, im Flüchtlingsausweis alle Kinder des Erblassers genannt wurden und der Antragsteller versichert, dass es keine weiteren Kinder gab: ok.

    Haben die Kinder des Vertriebenen selbst geheiratet? Wer steht in den Heiratsurkunden bzw. in den Familienstammbüchern als Vater drin? Wäre dann ggf. auch ein urkundlicher Nachweis.

    Im übrigen: zu meiner Zeit im Nachlass war es durchaus -noch- möglich, aus dem „Sudetenland“, d.h. Tschechien, Personenstandsurkunden bzw. Auszüge aus Kirchenbüchern zu bekommen. Es war vielen aber Antragstellern einfach zu kompliziert. Häufig wurde dann -in der Regel durch Notare- beurkundet, dass die Urkunden nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten zu besorgen seinen und deshalb ggf. die EV -i.d.R. die des Antragstellers- als anderes Beweismittel anzuerkennen sei. Im Falle der Verweigerung der Anerkennung durch das NG kamen dann die Urkunden häufig doch.

  • [FONT=&amp]Sind die Urkunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen, so genügt die Angabe anderer Beweismittel[/FONT][FONT=&amp]. (§ 352 III Satz 2 FamFG)

    Was unverhältnismäßig ist, entscheidet sich im Einzelfall. Dazu ist nichts vorgetragen. Aber dass ein offizieller Vertriebenenausweis (oft Jahrzehnte alt) ein prima und ausreichender Hilfsnachweis ist, das steht fest. Und danach war ja gefragt. [/FONT]

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Danke für eure Meinungen.
    Ja, es ist eine Kopie eines Vertriebenen- und Flüchtlingsausweis.
    Ob die Geburtsurkunden nicht beschafft werden können, weiß ich noch nicht. Zumindest wurde keine Negativauskunft des jeweiligen Standesamts vorgelegt. Wie handhabt ihr das denn in der Praxis? Lasst ihr euch Negativauskünfte vorlegen und geht dann in das alternative Beweisverfahren? Oder erkennt ihr die alternativen Beweismittel direkt an?
    Und lasst ihr euch bei einer so großen Erbengemeinschaft aus jedem Zweig eine eidesstattliche Versicherung über die Verwandtschaftsverhältnisse vorlegen?

  • Die Bescheinigungen von Berlin dauern lange aber sie kommen.
    Anderweitige Nachweise wie Kirchenbücher, Taufregister sind oft erhalten. Hatte auch schon die Lebensmittelkarte der Familien nach der Flucht oder den Impf- und Entlausungsausweis zur Aufnahme im Flüchtlingslager. Auch Familenalben wurden schon gebracht mit Bildern die gut beschriftet waren.
    Es beschäftigen sich viele Menschen mit den Chroniken dieser ehemaligen deutschen Gebiete. Sie sind im Netz gut zu finden und haben auf Anfrage bisher immer freundliche Auskunft oder weitere Hinweise gegeben.

  • Die Bescheinigungen von Berlin dauern lange aber sie kommen.
    Anderweitige Nachweise wie Kirchenbücher, Taufregister sind oft erhalten. Hatte auch schon die Lebensmittelkarte der Familien nach der Flucht oder den Impf- und Entlausungsausweis zur Aufnahme im Flüchtlingslager. Auch Familenalben wurden schon gebracht mit Bildern die gut beschriftet waren.
    Es beschäftigen sich viele Menschen mit den Chroniken dieser ehemaligen deutschen Gebiete. Sie sind im Netz gut zu finden und haben auf Anfrage bisher immer freundliche Auskunft oder weitere Hinweise gegeben.

    Im Vergleich zu diesen Nachweisen verhält sich der Vertriebenenausweis ja wie ein Auto zu einem klapprigen Damenrad.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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