Hallo, mal eine Frage an die Vollstreckungsprofi's:
Der RA vollstreckt im eigenen Namen aus zwei VB's seine Honorarforderungen. Im FoKo erscheinen folgende Gebühren, entsprechende Vereinbarungen liegen vor:
Ratenzahlungsvereinbarung 2019
0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000
nach Nichtzahlung erneut:
Teilzahlungsvergleich 2020
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000
Der Der Schuldner hat beide Vereinbarungen unterschrieben. Kostenübernahme ist somit ausdrücklich vereinbart.
Jetzt frage ich mich allerdings, ob die angesetzten Kosten überhaupt entstanden sind.
Vielen Dank für Eure Hilfe!