Nicht auf Grundstück lastendes Recht "mitübertragen", wie löschen?

  • Hallo,
    wenn ein Grundpfandrecht "mitübertragen" wurde, dass aber schon nach dem Grundbuch gar nicht auf dem weggeschriebenen Grundstück lastete: Kann dies dann so als offensichtlich unrichtig gelöscht werden, ohne das förmliche Verfahren zum Löschen gegenstandsloser Eintragungen gemäß §§84 ff. GBO zu beachten? Ich befürchte mal Nein.
    VG

  • Man kann entweder einen Vermerk machen, dass es versehentlich mit übertragen wurde und es röten oder man geht das ganze streng theoretisch an und muss das von dir genannte Verfahren einleiten. Du musst wissen, was du für vertretbar hälst. Klar ist ersteres vmtl. nicht ganz richtig, aber es geht schnell, niemand würde sich beschweren und im Ergebnis würde es eh gelöscht werden, alles andere verwirrt vermutlich nur die Beteiligten.

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