Die Schwester des verstorbenen kinderlosen Betreuten möchte Einsicht in die Betreuungsakte.
Der Betreute hat einige Monate vor seinem Tod seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin eingesetzt.
Die Schwester interessieren vor allem die ärztlichen Gutachten in der Betreuungsakte, um feststellen zu können, ob der Betreute zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments noch geschäftsfähig war.
Kann die Akteneinsicht gewährt werden oder ist hierzu die Zustimmung der durch Erbschein ausgewiesenen Alleinerbin erforderlich ?