Der Nachlasspfleger wickelt den überschuldeten Nachlass ab. Unter anderem hebt er den Mietvertrag auf, und verrechnet hierbei Zahlungen der Verstorbenen mit Gegenforderungen. Letztlich wird ihm vom Vermieter ein Betrag x ausgezahlt.
Anlässlich der Rechnungslegung stelle ich fest, dass dem Nachlasspfleger hierbei ein Fehler unterlaufen ist. Er hat übersehen, dass nach dem Tode noch zwei weitere Mieten vom Konto der Verstorbenen an den Vermieter überwiesen wurden. Er hätte also deutlich mehr Geld vom Vermieter bekommen müssen.
Ich habe den Nachlasspfleger hierauf hingewiesen und gebeten, dafür zu sorgen, dass auch diese Gelder noch dem Nachlass zufließen.
Der Vermieter stellt sich auf den Standpunkt, dass der Nachlasspfleger ihm damals bestätigt habe, mit der Zahlung des Geldes wären sämtliche Forderungen erledigt. Er müsse also nichts mehr nachzahlen. Ein solches Schreiben gab es tatsächlich.
Auf meine Anfrage an den Nachlasspfleger, wie man das Problem lösen könne (Versicherungsfall?), erfolgte keine Reaktion. Der Nachlasspfleger reagiert überhaupt nicht mehr. Er ist auch telefonisch für mich nicht mehr zu erreichen.
Die Ausschlagungen liegen mittlerweile so weit vor, dass ich Fiskuserbrecht feststellen könnte. Der Fiskus könnte dann selbst überlegen, wie er weiter vorgeht (Regress gegen Nachlasspfleger, ruhenlassen?). So könnte man die Sache zumindest beenden.
Würdet ihr dies auch machen oder seht ihr andere Möglichkeiten?