In einem Fall ist die Mahnung am Arbeitsplatz des Schuldners dessen Kollegin übergeben worden (ohne PZU, ohne Empfangsbestätigung).
Der Schuldner erklärt später, dass ihm die Mahnung nie zugestellt wurde.
Liegt eine wirksame Zustellung vor? Hätte die Zustellung persönlich an ihn erfolgen müssen am Arbeitsplatz, oder hätte man die Zustellung quittieren lassen müssen durch die Kollegin.