Pfandfreigabe und § 181 BGB

  • Hallo zusammen!

    A ist Eigentümer eines Grundstücks und Vorstandsmitglied der genossenschaftlichen Bank "B eG".
    Zu Lasten von As Grundstück ist eine Grundschuld für die "B eG" eingetragen.
    A verkauft eine Teilfläche seines Grundstücks an C.
    Der Notar reicht den Antrag auf Eintragung der Eigentumsänderung an der Teilfläche auf C ein.
    Am nächsten Tag reicht der Notar einen Antrag auf Löschung der Grundschuld an der verkauften Teilfläche ein. Beigefügt ist eine Bewilligung, in der der Bankmitarbeiter D die Pfandfreigabe bewilligt, und eine Vollmacht, in der die Vorstandsmitglieder A und E dem D die Vollmacht erteilen, Pfandfreigaben u.a. für die "B eG" zu erklären.

    Habe ich ein Problem mit § 181 BGB?

  • Nur teilweise. Hier ist ja die Besonderheit, dass ich zuerst den Eigentumswechsel auf C eintragen soll, und erst danach die Pfandfreigabe. Wenn C Eigentümer ist, habe ich ja eigentlich kein Problem mehr mit § 181 BGB - aber der Hintergrund des Ganzen ist ja, dass die Grundschuld an dem Grundstück des Vorstandsmitglieds A bestellt wurde und nun an einem Teil gelöscht werden soll, weil A eine Teillfläche verkauft hat.

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