Nachträgliche Änderung eines Beschlusses

  • Hallo,

    ich habe einen Beschluss über eine Einmalzahlung des Betreuten gefertigt und diesen in die Geschäftsstelle gegeben. Leider hatte mir die Geschäftsstelle einen Posteingang der zuvor eingegangen ist und Einwendungen enthält nicht vorgelegt.

    Kann ich einfach einen neuen Beschluss fertigen , da der bisherige ja noch nicht zugestellt ist oder wie verhalte ich mich ?

  • Möchtest du die Einwendungen denn berücksichtigen?
    Wenn ja, ist es definitiv einfacher so zu tun, als hätte es deinen vorherigen Beschluss nicht gegeben und einen neuen zu machen. Sonst sieht es schon doof aus, wenn er am gleichen Tag raus geschickt wird wie es einen Berichtigungsbeschluss oder so von dir gibt. Ist auch nicht so hübsch, wenn du deinen Beschluss direkt mit Ergänzung verbunden raus schickst.
    Wenn nein, verweist du auf den verspäteten Eingang (muss vor Wirksamkeit vorliegen) und fragst, ob das als Rechtsmittel auszulegen ist und machst dann irgendwann die Nichtabhilfe.

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