Ausländisches Recht, § 2 Abs. 3 BerHG

  • Guten Morgen!

    Ich habe hier folgenden Fall: Die AST'in beantragt BerH wegen einer "erbrechtlichen Angelegenheit" nach ihrem verstorbenen Vater und hat noch angemerkt, dass im Oktober ein Gerichtstermin in der Türkei stattfindet.
    Gerichtsverfahren? Grundsätzlich ja ohnehin keine BerH. Aber vielleicht müsste man hier abgrenzen, ob sie sich erstmal über Erfolgsaussichten etc. informieren will. Aber wenn es schon ein Verfahren gibt...
    Vielmehr bin ich über die Türkei gestolpert und habe dann an § 2 Abs. 3 BerHG gedacht. Ich habe den noch nie anwenden müssen - weiß aber, dass die Anforderungen hier sehr streng sind.

    Es muss ja ausländisches Recht zur Anwendung kommen (hier m.E. ja eindeutig) und der SV darf keinen Bezug zum Inland aufweisen. Daran hänge ich jetzt. Habe im Kommentar bei beck-online gelesen, dass die bloße Anwesenheit des ASt nicht ausreicht, um einen Inlandsbezug bejahen zu können. Aber was genau diesen Inlandsbezug darstellt, wird offen gelassen.

    Wie würdet ihr das Ganze bewerten?

  • Ausnahmen bestehen, wenn es sich um Recht aus einem EU-Staat handelt. Dann kann tatsächlich trd. BerH gewährt werden. Das ist bei der Türkei tatsächlich nicht der Fall.
    Den inländischen Bezug würde ich in deinem Fall z. B. sehen, wenn nicht eindeutig ist, ob türkisches oder deutsches Erbrecht anzuwenden ist oder wenn so ein europäisches Nachlasszeugnis gebraucht wird oder so. Aber nur türkisches Erbrecht für einen Fall in der Türkei und sie stellt den Antrag bei dir, weil sie hier lebt... Nein. Dann muss sie sich an das Konsulat wenden, da kriegt man auch rechtliche Unterstützung.

  • Bekommt man tatsächlich als Bundesbürger rechtliche Unterstützung durch das türkische Konsulat in der BRD?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bekommt man tatsächlich als Bundesbürger rechtliche Unterstützung durch das türkische Konsulat in der BRD?


    An die Staatsangehörigkeit habe ich nicht gedacht, bin einfach von der Gegebenheit ausgegangen. Entschuldigt mein Versehen. Kann natürlich gut sein, dass dort keine Hilfe für deutsche Staatsbürger zur Verfügung gestellt wird.

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