In einer Nachlasssache wurde durch die Polizei ein beim Verstorbenen aufgefundener Geldbetrag hinterlegt. Die Hinterlegung erfolgte damals zugunsten der unbekannten Erben.
Zwischenzeitlich tauchte ein privatschriftliches Testament auf. Die benannten Erben haben dieErbschaft angenommen aber keinen Erbschein beantragt.
Sie beantragen nunmehr die Herausgabe des hinterlegtenBetrages.
Benötigen Sie dazu den Erbschein oder genügt Testament+EÖ-Niederschrift ?
Eigentlich hätte ich lieber den Erbschein, auch, weil es jaein kein notarielles Testament ist.
Wie seht Ihr das?