Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen? Solch eine Sache hatte ich nämlich noch nie
In Abt. III ist eine Vormerkung Bauhandwerkersicherungshypothek aufgrund einstweiliger Verfügung eingetragen. Eingetragen wurde die vor 60 (!!) Jahren.
Der ehemalige Eigentümer, der sich diese Eintragung "gefangen" hat, ist schon längst verstorben und sein Sohn aufgrund Erbfolge jetziger Eigentümer. Da die Hypothek tatsächlich nie eingetragen wurde, verlangt der Sohn jetzt die Löschung via eidesstattlicher Versicherung. Der ehemaliger Gl. ist bereits verstorben; Erben nicht sind nicht bekannt.
Jetzt wurde ein Beschluss erlassen, wonach der Hypothekenbrief für kraftlos erklärt wurde.
Einen Brief gibt es aber gar nicht
Hat irgendjemand eine Idee wie es weiter gehen könnte? Käme man ggf. über § 84 GBO weiter?