Hallo,
die von ihrem Ehemann betreute Ehefrau hat eine Rente von 300,-- EUR und Pflegegeld in Höhe von 901,-- EUR. Der Ehemann hat eine Rente von 1.600,-- EUR.
Der Ehemann pflegt seine Ehefrau im gemeinsamen Haus. Es besteht eine Kontentrennung. Der Ehemann zahlt von seinem Konto sämtliche Hausnebenkosten . Ist eine Unterhaltsberechnung zugunsten der Ehefrau erforderlich ?