Hallo liebe Kollegen,
ich komme in einer Akte gerade nicht weiter.
Es geht um die Freigabe einer Kleinbeihilfe (Corona-Hilfe).
Eingang auf dem Konto erfolgte im Februar,
Freigabeantrag und Freigabebeschluss im März für die beiden Gläubiger, die hier in der Datenbank bekannt waren. Die Gläubiger waren im Antrag leider nicht benannt.
Nun kam im April der Antrag auf Erstreckung des Freigabebeschlusses auf sechs namentlich benannte Gläubiger, darunter Finanzamt, Gerichtskasse und Hauptzollamt. Auf Rückfrage wurde nun eine Liste der Bank mit sämtlichen dort vorliegenden Pfändungen samt Aktenzeichen und Beschlussdatum etc. vorgelegt.Daraus ergibt sich, dass zwei Pfändungen von einem benachbarten Amtsgericht erlassen wurden. Ich nehme an, der Schuldner ist zwischenzeitlich umgezogen.
Nun ergeben sich mir folgende Fragen:
- Müsste die Bank das Geld aus Februar nicht mit dem Wechsel in den April abgeführt haben, soweit nicht mit dem März-Freibetrag darüber verfügt worden ist, sodass eine Ausweitung des Freigabebeschlusses zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht mehr zielführend wäre, sondern ins Leere gehen müsste? Es war nicht einstweilen eingestellt und die Freigabe erfolgte wie gesagt nur für die zwei hier bekannten Gläubiger.
- Bin ich örtlich auch für die Freigabe hinsichtlich der Pfänder des Nachbargerichts zuständig? Vom Gefühl her würde ich sagen, die Zuständigkeit für Abänderungen inklusive etwaiger einmaliger Freigaben etc. verbleibt bei dem Gericht der ursprünglichen Zuständigkeit. Ich kann aber in den mir zur Verfügung stehenden Kommentierungen keine Auflistung finden, aus der sich ergibt, ob es sich bei einem solchen Freigabeantrag um eine weitere Handlung im Ursprungsverfahren oder doch um eine neue Maßnahme handelt. Aus der Fußnote zu Stöber, Forderungspfändung Rdn. B.15 schließe ich, dass Hintzen, Forderungspfändung wohl unter § 1 Rdn. 28 eine entsprechende Auflistung hat. Der Kommentar steht mir aber nicht zur Verfügung.
Hat hier jemand den einen oder anderen Gedankenanstoß oder einen Hinweis auf eine Fundstelle für mich? Ich wäre wirklich sehr dankbar.
Liebe Grüße