Hallo zusammen.
Weil ich irrlichtend durch diverse Suchen gestolpert bin, hier nun mein Gedankenproblem.
Für Nachzahlungen ist u.a. nach dem Wortlaut des § 850c Abs. 1 Satz 1 ZPO anerkannt, dass diese für den jeweils bedachten Zeitraum gelten sollen.
Verändert sich der Fall, wenn mit Pfändung eine Zusammenrechnung ausgesprochen wird? Wirkt diese dann eben auch zurück oder kann sie, aus Ihrer Natur, frühestens mit der Pfändung entstehen?
Literatur und Entscheidungsdatenbank lassen mich bisher im Stich und auch im Forum wurde ich nicht fündig.
Vielen Dank!