Verwandtenadoption eines ehelichen Kindes - DDR 1968

  • Das 1965 ehelich geborene Kind K wird im August 1968 von der Schwester des leiblichen Vaters und deren Mann adoptiert, die Adoptionsakte der Abt. Jugendhilfe beim Rat des Kreises liegt jetzt vor.

    1) Wenige Monate nach der Adoption stirbt der leibliche Vater von K. Auf dem Erbschein stehen K und seine beiden Geschwister aus der Ehe des leiblichen Vaters.

    2) Als K 2016 stirbt beantragen die Ehefrau und die beiden Geschwister einen Erbschein. Von der Adoption keine Rede im Antrag. Vorgelegt wird eine GU von K aus dem Jahr 1965.

    3) Nun stirbt die Adoptivmutter und Schwester des leiblichen Vaters von K und sagt in ihren not. Testament das sie nur ein Kind habe den K, den sie adoptiert hat.

    Ich habe keine Hinweise gefunden, dass die Adoption rückgängig gemacht worden wäre. DDR Adop. sind immer starke Adop.
    Gilt das auch bei ehelichen Kindern die unter Geschwistern adoptiert wurden?

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