Ich habe folgenden Fall:
Die Hauptforderung war vierstellig. Es wurden bereits Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse erlassen. Ein Drittschuldner hat mehrere Zahlungen geleistet. Verblieben ist eine Resthauptforderung unter 1,00 EUR. Nun wird ein weiterer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, der natürlich entsprechende Kosten verursacht.
Ich habe dies noch nie beanstandet. Ich frage mich hier aber, ob dies wirklich verhältnismäßig ist.
Wie sind eure Meinungen?