Sachverhalt:
Im Grundbuch eingetragen steht:
Eigentümerbriefgrundschuld.
Eigentümer hat diese Briefgrundschuld zu 50 Prozent an Sparkasse abgetreten und zu 50 Prozent behalten. Der Brief wurde dabei Sparkasse übergeben. Ein Teilbrief wurde nicht gebildet.
Bis hierhin entspricht der Sachverhalt Schöner/Stöber, 16. Auflage 2020, Rn. 2409:
Brief wurde insgesamt dem Zessionar übergeben, der diesen teils als Alleinbesitzer, teils als Fremdbesitzer für den Zedenten (in Ansehung des beim Zedenten verbliebenen Teils) verwahrt.
Nun will Eigentümer aber: den bei ihm verbliebenen Rest der Grundschuld an den Dritten D abtreten - und die unmittelbare Brief-Alleinbesitzerin soll hiervon nichts erfahren.
Ich fürchte, dass das nicht gehen wird, oder? Oder kann hier ggf. der Herausgabeanspruch gegen Sparkasse abgetreten werden? Das Problem ist aber, dass in Ansehung des Gesamtbriefs doch gar kein Herausgabeanspruch besteht (weil gar kein Teilbrief gebildet wurde), sodass man allenfalls ein neues Besitzkonstitut begründen müsste, was aber dann doch die Mitwirkung von Sparkasse voraussetzt?
Für Einschätzungen wäre ich dankbar.