Guten Morgen alle zusammen,
ich würde gerne mal ein paar Meinungen zu Thema Rangvermerke bei Erbbauzinsänderung hören.
Folgender Fall:
Antrag auf Erhöhung Erbbauzins, Wertsicherungsklausel sowie Bestehenbleiben in der ZV.
Alle Zustimmungen liegen vor.
Die Eintragung erfolgt in der Nebenspalte zu der ursprünglichen Erbbauzinsreallast, (ohne weitere Rangvermerke -Schöner/Stöber, Rd-Nr. 1802).
Jetzt die Frage(n):
Sind hier Rangvermerke nötig (wegen der Wertsicherung und/oder des Bestehenbleibens) ?
Wenn eigentlich keine nötig sind, macht ihr zwecks Klarstellung trotzdem welche?
Die Frage hat sich jetzt gestellt, da ich schon unterschiedliche Eintragungsweisen gesehen habe.
Eure Meinungen und/oder Arbeitsweisen würden mich sehr interessieren.
Vielen Dank und liebe Grüße
Justina