Erbbauzinsänderung - Rangvermerk ja oder nein - Meinungen

  • Guten Morgen alle zusammen,

    ich würde gerne mal ein paar Meinungen zu Thema Rangvermerke bei Erbbauzinsänderung hören.

    Folgender Fall:
    Antrag auf Erhöhung Erbbauzins, Wertsicherungsklausel sowie Bestehenbleiben in der ZV.
    Alle Zustimmungen liegen vor.
    Die Eintragung erfolgt in der Nebenspalte zu der ursprünglichen Erbbauzinsreallast, (ohne weitere Rangvermerke -Schöner/Stöber, Rd-Nr. 1802).

    Jetzt die Frage(n):
    Sind hier Rangvermerke nötig (wegen der Wertsicherung und/oder des Bestehenbleibens) ?
    Wenn eigentlich keine nötig sind, macht ihr zwecks Klarstellung trotzdem welche?


    Die Frage hat sich jetzt gestellt, da ich schon unterschiedliche Eintragungsweisen gesehen habe.

    Eure Meinungen und/oder Arbeitsweisen würden mich sehr interessieren.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Justina

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