Erbschein nach geschiedenem Erblasser bereits erteilt und nachträglich taucht EV auf

  • Der geschiedene Erblasser ist bereits 2000 verstorben und es wurde ein Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge erteilt.

    Im Rahmen der Fortlebensermittlung wurde ein Erbvertrag mit dessen geschiedener Ehefrau entdeckt.
    Der Erbvertrag wurde kurz vor der Ehe geschlossen. Sie haben sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt.
    Ein ausdrücklicher Hinweis, ob der Erbvertrag auch bei Scheidung wirksam bleiben soll, ist nicht enthalten.

    Ich müsste den Erbvertag nun eröffnen. Grundsätzlich nehme ich in diesen Fällen immer den Hinweis der Scheidung mit ins Protokoll auf.

    Ist es ausreichend, wenn ich versuche, die Ex-Frau zu ermitteln und ihr mitteile, dass davon ausgegangen wird, dass keine Einwände gegen den bereits erteilten Erbschein bestehen und damit der Erbschein nicht einzuziehen ist oder ist hier noch etwas anders hinsichtlich des bereits erteilten Erbscheines zu beachten?

  • Der geschiedene Erblasser ist bereits 2000 verstorben und es wurde ein Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge erteilt.

    Im Rahmen der Fortlebensermittlung wurde ein Erbvertrag mit dessen geschiedener Ehefrau entdeckt.
    Der Erbvertrag wurde kurz vor der Ehe geschlossen. Sie haben sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt.
    Ein ausdrücklicher Hinweis, ob der Erbvertrag auch bei Scheidung wirksam bleiben soll, ist nicht enthalten.

    Ich müsste den Erbvertag nun eröffnen. Grundsätzlich nehme ich in diesen Fällen immer den Hinweis der Scheidung mit ins Protokoll auf.

    Ist es ausreichend, wenn ich versuche, die Ex-Frau zu ermitteln und ihr mitteile, dass davon ausgegangen wird, dass keine Einwände gegen den bereits erteilten Erbschein bestehen und damit der Erbschein nicht einzuziehen ist oder ist hier noch etwas anders hinsichtlich des bereits erteilten Erbscheines zu beachten?

    Gesetzliche Erbin ist sie ja wohl nicht mehr. Eröffnen, zuschicken (den gesetzlichen und ggf testamentarischen Erben auch), und gut.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Vielen Dank erst Mal für die Antworten :)

    Ich bin aus Baden-Württemberg und der Erbschein wurde daher damals vom Notar erteilt.

    War mir nur unsicher, da der Erbvertrag grundsätzlich durch Scheidung unwirksam ist soweit nicht ein anderer Wille erkennbar ist. Und dies wäre ja im Rahmen eines Erbscheines zu prüfen. Da der Erbschein hier bereits erteilt war, müsste ich diesbezüglich ja nur etwas veranlassen, wenn die Ex-Ehefrau irgendwelche Einwände vorbringen würde?

  • Ich würde die geschiedene Ehefrau ebenfalls - zunächst - lediglich anhören und unter Angabe der einschlägigen Paragraphen mitteilen, dass mangels gegenteiliger Mitteilung bis zum ... davon ausgegangen wird, dass die gegenseitige erbvertragliche Erbeinsetzung durch die Scheidung der Ehe unwirksam geworden ist und es daher bei dem erteilten Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge sein Bewenden hat.

    Ich frage mich übrigens, weshalb der Erbvertrag erst jetzt auftaucht. Da scheint der Urkundsnotar mit der Meldung an das Geburtsstandesamt beider Vertragschließenden wohl etwas schlampig verfahren zu sein.

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