Hallo,
da ich noch nicht fündig geworden bin, kann mi vielleicht jemand helfen.
Zum Sachverhalt:
Für 2 Kinder besteht seit 2012 eine Ergänzungspflegschaft. Die Kinder sind in einer Art Pflegefamilie untergebracht.
Die Kindseltern sind mit der Führung der Pflegschaft nicht einverstanden. Sie beantragen den Wechsel, Bewilligung von VKH unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes.
Ich prüfe die VKH-Unterlagen:
Kindsmutter könnte Rate zahlen, Vater ist bedürftig. Die beiden sind nicht verheiratet. Ob sie ein Paar sind, weiß ich nicht.
Ich müsste nun errechnen, welche Anwaltskosten entstehen werden. Ich würde den Verfahrenswert mit 1.500 € ansetzen. Aber welcher Gebührentatbestand? Darf ich um Hilfe bitten?
Wenn ich den Betrag habe, kann ich gucken, ob die Kindsmutter dies in 4 Raten zahlen könnte. Ergebnis für die KM: wahrscheinlich keine VKH. Lediglich der Vater würde dann VKH wegen der Erhöhungsgebühr bekommen.
Vielen Dank!