Hallo zusammen,
der Betreute hat an einer Wohnung ein Nießbrauchsrecht und erhält die Miete. Die Betreuung ist mittlerweile aufgehoben. Sein Kontostand liegt bei 4.000,-- EUR . Gilt er als vermögend , so dass die Betreuervergütung nicht aus der Staatskasse gezahlt werden kann ?.