Vermögend aufgrund Nießbrauchsrecht

  • Hallo zusammen,

    der Betreute hat an einer Wohnung ein Nießbrauchsrecht und erhält die Miete. Die Betreuung ist mittlerweile aufgehoben. Sein Kontostand liegt bei 4.000,-- EUR . Gilt er als vermögend , so dass die Betreuervergütung nicht aus der Staatskasse gezahlt werden kann ?.

  • Miete ist Einkommen und kein Vermögen. Das Nießbrauchsrecht dürfte im Zweifel nicht übertragbar sein.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Meine Kollegin hatte gerade einen Fall, wo der Betroffene ein Nießbrauchsrecht hatte und unter der Bedingung auf dieses verzichtet hat, dass er in dem Haus eine Wohnung zur Verfügung gestellt bekommt für die Zeit, die er sich da aufhält (nicht dauerhaft dort gewohnt, sondern als Ferienunterkunft genutzt). Wir sollten den Wert trotzdem nach § 52 GNotKG ermitteln und für die Kosten berücksichtigen.

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