Ein Berufsbetreuer ist postalisch nur über ein Postfach zu erreichen, da er von seinen Betreuten nicht belästigt werden will.
Kann man an ein Postfach einen Beschluss durch Postzustellungsurkunde förmlich zustellen ?
Zustellung an ein Postfach
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Kann man machen.
Nur wirksam ist es im Zweifel nicht.PS: Die Suche kann man auch betätigen.
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Wie konnte der Betreuer denn wirksam bestellt werden?
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Ein Postfach kann unter 180 ZPO fallen, also in dem Fall meines Erachtens möglich.
Aber warum stellt ihr beim Berufsbetreuer gegen PZU zu? -
Weil er EBs oft nicht zurückschickt.
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Weil er EBs oft nicht zurückschickt.
Weshalb praktiziert ihr keine Aufgabe zur Post (§ 15 Abs. 2 FamFG)?
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BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11 -
LG Hildesheim, Beschluss vom 21.07.2015 - 5 T 151/15 -
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