Guten Tag,
ich habe einen Fall, indem der Betreute, aufgrund von Krankheit, keine Willenserklärungen mehr abgeben kann.
Ich habe die Aufgabenkreise Gesundheit und Aufenthalt. Es werden einige Dinge benötigt, welche sich in der Wohnung befinden, wie z.B. Kleidung, Bargeld, Möbel und bestimmte Dokumente.
Darf ich in diesem Fall die Wohnung des Betreuten auch ohne ausdrückliche Zustimmung betreten oder benötige ich eine spezielle Genehmigung bzw. einen Aufgabenkreis?
LG Werner