Mir liegt ein Antrag auf Erlass "eines" Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit zwei Drittschuldnern vor. In seinem Anschreiben beantragt der PV des Gläubigers ausdrücklich den Erlass von zwei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, "...da sich die beiden Drittschuldnern an verschiedenen Orten befinden."
Geht das überhaupt? Bei mehreren Drittschuldnern wird der Beschluss doch nacheinander an diese zugestellt. Müssen die Kosten dann zweifach erhoben werden?