Hallo,
Folgendes liegt mir vor:
Genehmigungsantrag:
Ein Vater möchte mit seinen 2 minderjährigen Kindern (5 Jahre alt) eine KG gründen. Gegenstand der KG soll sein: Vermögensverwaltung von eigenem betrieblichen Grundbesitz und betrieblicher Geschäftsausstattung sowie der Betrieb einer Photovoltaikanlage.
Die Kinder bekommen ihre Anteile unentgeltlich und sollen Kommanditisten sein. Es wurden 2 Ergänz.pfleger (keine Juristen) bestellt. Nun habe ich die Akte geerbt und der notarielle Vertrag liegt vor.
Der Vater möchte Teile seines Einzelunternehmens in die neue KG einbringen. Der Vater ist Grundstückseigentümer und will das Grundstück der KG übertragen. Hierauf steht die Photovoltaikanlage, ein Büro- und Wohnhaus und eine Halle. Ein Gebäude ist an eine GmbH verpachtet und eine Wohnung ist vermietet. Die Verträge werden von der KG übernommen. Das Einzelunternehmen des Vaters hält alle Geschäftsanteile der GmbH. Im Vermögen des Einzelunternehmens befinden sich noch Schulden von 800.000 €, gegenüber den Eltern des Vaters. Diese sind dinglich mit einer Grundschuld gesichert. Der Vater will weiterhin alleine für diese Schulden haften. Die Geschäftsanteile und die Schulden sollen dem Sonderbetriebsvermögen des Vaters zugeordnet werden.
Es gibt zur Photovoltaikanlage einen Einbringungsvertrag mit den Stadtwerken, welcher unbefristet läuft.
Kosten der Urkunde und Schenkungssteuer trägt der Vater.
Was würdet ihr außer eines GB-Auszugs und des Einspeisungsvertrags (um zu gucken, ob eine Rückbauverpflichtung besteht) noch anfordern?
Seht ihr Probleme beim Unternehmensgegenstand?
Für eure Hilfe bin ich euch sehr dankbar!!