Errichtung KG + Photovoltaikanlage

  • Hallo,


    Folgendes liegt mir vor:


    Genehmigungsantrag:
    Ein Vater möchte mit seinen 2 minderjährigen Kindern (5 Jahre alt) eine KG gründen. Gegenstand der KG soll sein: Vermögensverwaltung von eigenem betrieblichen Grundbesitz und betrieblicher Geschäftsausstattung sowie der Betrieb einer Photovoltaikanlage.


    Die Kinder bekommen ihre Anteile unentgeltlich und sollen Kommanditisten sein. Es wurden 2 Ergänz.pfleger (keine Juristen) bestellt. Nun habe ich die Akte geerbt und der notarielle Vertrag liegt vor.


    Der Vater möchte Teile seines Einzelunternehmens in die neue KG einbringen. Der Vater ist Grundstückseigentümer und will das Grundstück der KG übertragen. Hierauf steht die Photovoltaikanlage, ein Büro- und Wohnhaus und eine Halle. Ein Gebäude ist an eine GmbH verpachtet und eine Wohnung ist vermietet. Die Verträge werden von der KG übernommen. Das Einzelunternehmen des Vaters hält alle Geschäftsanteile der GmbH. Im Vermögen des Einzelunternehmens befinden sich noch Schulden von 800.000 €, gegenüber den Eltern des Vaters. Diese sind dinglich mit einer Grundschuld gesichert. Der Vater will weiterhin alleine für diese Schulden haften. Die Geschäftsanteile und die Schulden sollen dem Sonderbetriebsvermögen des Vaters zugeordnet werden.


    Es gibt zur Photovoltaikanlage einen Einbringungsvertrag mit den Stadtwerken, welcher unbefristet läuft.

    Kosten der Urkunde und Schenkungssteuer trägt der Vater.


    Was würdet ihr außer eines GB-Auszugs und des Einspeisungsvertrags (um zu gucken, ob eine Rückbauverpflichtung besteht) noch anfordern?


    Seht ihr Probleme beim Unternehmensgegenstand?


    Für eure Hilfe bin ich euch sehr dankbar!!

  • Der Betrieb einer PV-Anlage kann zu Schäden am Gebäude und an angrenzenden Gebäuden führen. Ob die Gebäudeversicherungen heute immer noch so in die Höhe schießen, weiß ich nicht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung, die Anpassung der bestehenden Versicherungen für die Nachbarn und die Aufteilung der Beitragsleistungen nahmen vor Jahren in einem ähnlichen Fall breiten Raum ein.

  • Ich mache keine Familiensachen von daher greift meine Antwort ggf. etwas zu kurz, aber da die Kommanditisten innerhalb der KG für die Verbindlichkeiten derselben nur mit Ihrer Kommanditeinlage haften und die Kinder diese hier unentgeltlich erhalten sollen haften diese doch nur mit ihrem "Geschenk".

    Von daher sehe ich kein großes Problem.

  • Ein Detail kann ich aus meinem einzigen Fall mit PV noch nachtragen:
    Als Vormund hatte ich die Vertragsentwürfe an die Landwirtschaftskammer geschickt und um Prüfung gebeten. Ich hatte vom örtlichen Landwirtschaftsgericht erfahren, dass genau dort die Fachleute beheimatet sind, die ihre Kammermitglieder (und deren Erben) beraten und im Streitfall vom Landwirtschaftsgericht eingeschaltet werden.

    Auf meine Bitte hin wurde ein Mitarbeiter der Kammer zum Ergänzungspfleger bestellt. Der Volljurist hat die Verträge wegen der damals noch ungeklärten Haftungsfragen nicht unterschrieben und das Kind in den daraufhin folgenden Prozessen vertreten. Mit Erfolg.

  • Der Eintritt der Kinder in die KG als Kommanditisten sollte unbedingt aufschiebend bedingt durch die erfolgte Einbringung der Kommanditeinlage erfolgen, um jegliches Haftungsrisiko auszuschließen.

    Mit dem Unternehmensgegenstand hätte ich keine Probleme. Es ist halt keine reine Vermögensverwaltsungs-KG, sondern eine mit entsprechendem Außenauftritt, was grundsätzlich risikoreicher ist und daher auf jeden Fall eine Genehmigungspflicht auslöst. Aber im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit sehe ich da auch keine allzu großen Probleme, wenn der Eintritt eben aufschiebend bedingt erfolgt.
    Mit den Ergänzungspflegern wäre ich glaube ich nicht glücklich, aber nu ist ja schon rum ums Eck.

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