ich habe folgenden Fall.
Bewilligt - und antragt ist die nachfolgend aufgeführte bpD:
a) Eine zu Gunsten von "Z" auf dem Flurstück 123/79 (Grundbuch-
blatt 12) verlegtes Regenwasserkanalleitungsrecht zu betreiben und
Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen.
b) Der jeweilige Eigentümer der Flurstücke 123/79 und 123/99 (Grundbuch-
blatt 12) ist verpflichtet, alle Maßnahmen, welche den Bestand oder Betrieb des
Regenwasserkanalleitungsrecht gefährden könnten, zu unterlassen.
Mit der Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Betreiben eines
Regenwasserkanalleitungsrecht)- Punkt a) - habe ich keine Probleme.
Aber bei Punkt b) handelt es sich doch um eine Grunddienstbarkeit (Unter-
lassungsdienstbarkeit), welche "extra" eingetragen werden muss und
nicht von der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit umfasst ist -
oder habe ich da einen Gedankenfehler?
Vielen Dank für eure Hilfe.