Benutzungsregelung Löschung

  • Hallo zusammen,

    ich hätte folgendes Problem und wäre sehr dankbar um jeden Hinweis:
    Im Grundbuch wurden in den 1960-Jahren zwei Benutzungsregelungen eingetragen. Das Grundstück gehörte zwei Ehepaaren und die Regelung lastet jeweils an deren Anteil für das immer jeweils andere Ehepaar.
    Die Rechte wurden aber nicht wie sonst für den "jeweiligen Eigentümer", sondern direkt für die Berechtigten eingetragen (also namentlich genannt).
    Nun sind die Berechtigten inzwischen verstorben und im Grundbuch wurden die Erbfolgen bzw. Erbanteilsübertragungen eingetragen. Eine der Erben möchte jetzt diese alte Benutzungsregelung löschen lassen.
    Habe das so noch nie gesehen und weiß jetzt nicht genau, ob alle Erben die Löschung Bewilligen müssen oder nur die momentanen Eigentümer. Zur Vererblichkeit eines solchen Rechtes habe ich auch nix in den Kommentaren gefunden :/ Ist ja auch normalerweise nicht nötig, wenn es für den "jeweiligen Eigentümer" eingetragen ist.

    Eigentlich macht es ja nur Sinn, dass Berechtigter einer solchen Regelung auch zugleich Eigentümer sein muss oder?
    Meiner Ansicht nach müssten also die Eigentümer zum Notar und die Löschung bewilligen.
    Kann aber auch sein, dass ich einfach auf dem Schlauch stehe.

    Vielen Dank schon mal im Voraus! :)

  • [quote='rpfl28','Benutzungsregelung Löschung'].... Eine der Erben möchte jetzt diese alte Benutzungsregelung löschen lassen.
    .... Zur Vererblichkeit eines solchen Rechtes habe ich auch nix in den Kommentaren gefunden :/ ..../QUOTE]

    Eine Verfügungsbeschränkung kann schlecht vererblich sein. Vererblich ist das Miteigentum. Zur Löschung wird daher die Löschungsbewilligung der aus der Regelung begünstigten Miteigentümer bzw. der an ihre Stelle getretenen Gesamtrechtsnachfolger benötigt.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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