Vergleich Jura Studium/Rechtspflege

  • Hallo,

    derzeit studiere ich Jura und schreibe am Endes des Jahres mein Staatsexamen. Sollte das nichts werden überlege ich ein duales Studium als Diplom-Rechtspfleger zu absolvieren. Daher lautet meine Frage ob es hier Leute gibt die zunächst Jura studiert haben und dann ein duales Studium als Diplom-Rechtspfleger gemacht haben? Ist das vom Schwierigkeitsgrad und vom Zeitaufwand vergleichbar? Was ist anders (außer, dass man nicht in einer Vorlesung mit 500 Leuten sitzt sondern eher eine Art Unterricht mit ca 50 Personen hat)

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

  • Mein Richter bei dem ich ein Einstellungsgespräch hatte ,meinte zu uns Bewerbern " und falls Sie sich einbilden, sie studieren nur Rechtspflege da Jura sehr viel anspruchsvoller und schwieriger ist ,dann haben Sie auf das falsche Pferd gesetzt, im Rechtspflege Studium haben wir ,im Gegensatz zum Jura Studium viele Thematiken parallel zueinander laufen , und viele Dinge auch tiefgründiger, als im Klassischen Jura Studium.

    Auch sind die Vorlesungen Obligatorisch. Fehlen, faulenzen, Schwänzen, wie an der normalen Uni ist da nicht drinn.

    Alles im allem kann ich sagen ,wer das Staatsexamen nicht besteht, sollte nicht denken dass das Rechtspflege Studium ein selbstläufer ist. Zudem man im 3 Jahr auch ein Staatsexamen schreibt bzw. Diplom Prüfungen die das selbe Niveau haben.

    Der Unterschied ist das die Mündliche Beteiligung bewertet wird und das man ab dem Beginn des Studiums Beamter auf Widerruf mit allen Rechten und Pflichten, allen Vor- und Nachteilen ist .

    Außerdem bekommst du Anwärterbezüge ,um dein Lebensunterhalt zu bestreiten , um keine Nebenjobs machen zu müssen ,damit du dich voll und ganz auf das Studium konzentrieren kannst.

    Im 2 Jahr bist du 4 Tage die Woche an einem Gericht in der Praxis zugeteilt, am 5 Tag in einem Gericht für Gruppenarbeiten.

    Auch bekommst du Urlaub ,der dir aber zugeteilt wird.

    Die ganz normalen Aufsichtsarbeiten zwischen 4- teilweise 8 Stunden sollten dir bekannt sein.

  • Der Unterschied ist das die Mündliche Beteiligung bewertet wird und das man ab dem Beginn des Studiums Beamter auf Widerruf mit allen Rechten und Pflichten, allen Vor- und Nachteilen ist.

    Das heißt man bekommt wie in der Schule Noten für die mündliche Mitarbeit oder wie kann ich mir das vorstellen?
    Und generell wie viele Klausuren schreibt man pro Semester/Halbjahr und wie oft darf man diese theoretisch wiederholen bis man "raus" ist? Und wie viele ziehen das duale Studium bis zum Ende durch, also wie hoch ist ungefähr die Abbruch-Quote? Im Jura Studium ist die Abbruch-Quote ja vergleichsweise sehr hoch.

  • Ich habe auch einige Semester Jura studiert und andere Kollegen das 1. Staatsexamen vollbracht. Keiner von uns hatte dadurch große Vorteile. Vielleicht hat man Anfangs einen besseren Durchblick, besonders in Zivilrecht oder Strafrecht , aber das war es dann auch schon. Man muss schon verstehen, dass der Rechtspfleger und der Jurist an der Uni quasi 2 verschiedene Seiten der Rechtswissenschaft sehen.
    Als Rechtspfleger muss man Gebiete lernen, die im Jurastudium kein einziges Mal angesprochen werden und anders herum.
    Nur weil man also gut war, ist es leider keine Garantie, dann easy durch das Rpfl-Studium zu kommen.
    Das "verschulte" System an der Hochschule ist natürlich auch gewöhnungsbedürftig für den Uniabsolventen.

    Der Schwierigkeitsgrad ist an manchen Stellen vielleicht etwas leichter, aber wirklich nur etwas.
    Der Zeitaufwand ist derselbe, man muss hier auch immer rechnen jeden Tag aufgerufen zu werden;)
    So manch ein Richter am Gericht ist froh, wenn ein guter Rechtspfleger ihm zu Rate steht :D
    (Gerade in den Bereichen, die fast gänzlich von Rechtspflegern ausgeübt werden, z.B. ZVG, Grundbuchsachen, Kosten)) Also bloß nicht unterschätzen.

    Wenn man schon so weit wie du bist, muss man sich vielleicht selbst fragen, was man später genau machen will.
    Das Rechtspflegergesetz kann dir vielleicht einen kleinen Überblick verschaffen, was wir so tun ( was natürlich auch von Bundesland zu Bundesland variiert).

    Wir in Bayern schreiben 12 Klausuren a 5 Stunden in jedem Theorieabschnitt, sowie zusätzlich die 13. als Mündliche.
    in der Praxiszeit etwa 4 Klausuren , plus Noten der Praxisabschnitte.
    Die Mitarbeitsnote ist jetzt nicht so gewichtig. Die mündliche Prüfung auch eher ein Punktefänger.
    Von den 12 Klausuren muss man dann 6 bestehen und einen gewissen Punktedurchschnitt haben.
    Die Abbruchqoute ist anfangs stark, später eher nicht. Schaffen tun es die meisten am Ende doch. Wiederholer gibt es aber immer. (Wiederholen ist hier übrigens anders. Da muss dann ein Antrag gestellt werden und der Dienstherr kann dir das gewähren, sofern eine Chance besteht, dass du es dann schaffst.) Wiederholen darfst du einen Theorie/Praxisabschnitt nur einmal im ganzen Studium, das Examen auch nur einmal.

    Und wie schon erwähnt, wir sind Beamte mit Vor- und Nachteilen, keine Richter eben.:)

  • Ich habe zuerst Rechtspfleger und im Anschluss daran Jura studiert. Das Jurastudium empfand ich bis zum ersten Staatsexamen als viel grundlagenorientierter und wissenschaftlicher (aber auch intellektuell anspruchsvoller) als das Rechtspflegerstudium, das aufgrund der Praxisbezogenheit und Ergebnisorientiertheit eher mit dem zweiten Staatsexamen vergleichbar ist (wenn auch letzteres erheblich schwieriger und umfangreicher ist). Meine Tätigkeit als Rechtspfleger war auf jeden Fall eine gute Vorbereitung für das Jurastudium - weshalb mein erstes Staatsexamen auch 7 Punkte besser als mein Rechtspflegerexamen ausgefallen ist... Ich denke, dass es umgekehrt ähnlich ist, soweit man einigermaßen Interesse an der juristischen Methodik und Denkweise hat.

    P.S.: Ich würde mich jetzt im Endspurt des Jurastudiums durchbeißen - Examensvorbereitung ist ätzend aber im Referendariat wird es abwechslungsreicher und am Ende stehen einem danach doch erheblich mehr Optionen offen.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Der Unterschied ist das die Mündliche Beteiligung bewertet wird und das man ab dem Beginn des Studiums Beamter auf Widerruf mit allen Rechten und Pflichten, allen Vor- und Nachteilen ist.

    Das heißt man bekommt wie in der Schule Noten für die mündliche Mitarbeit oder wie kann ich mir das vorstellen?
    Und generell wie viele Klausuren schreibt man pro Semester/Halbjahr und wie oft darf man diese theoretisch wiederholen bis man "raus" ist? Und wie viele ziehen das duale Studium bis zum Ende durch, also wie hoch ist ungefähr die Abbruch-Quote? Im Jura Studium ist die Abbruch-Quote ja vergleichsweise sehr hoch.

    Ich kann meinem Vorredner nur recht geben.. wir sind eben die Mini Richter , aber deshalb nicht weniger wichtig oder interessant.

    Ja ,du kannst dir das "ähnlich" wie in der Schule vorstellen, die VL Zeiten sind meist zwischen 8 und 13 Uhr, immer im 90 Minuten Block, manchmal auch bis 15 oder 17 Uhr, das aber eher die seltenheit.
    Anwesenheit wie bereits erwähnt, ist Obligatorisch.
    Die Mitarbeit an der VL ist erwünscht , weil es bewertet wird, wenn auch nicht ganz so stark gewichtet wie die Aufsichtsarbeiten.

    Du musst einen Gesamtdurchschnitt von 3,60 Punkten erreichen nach 12 Prüfungen. Jede Prüfung kann mit maximal 15 Punkten bewertet werden ,was aber unrealistisch ist 😅

    Falls man eine Aufsichtsarbeit Unterpunktet muss man mit einer anderen Aufsichtsarbeit wieder ausgleichen, sodass am Ende des Studienabschnitt 1 der Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,60 Punkten erreicht wird. Also kann man sich das alles sehr gut selbst ausrechnen und einschätzen:)

    Aufjedenfall sind wir ganz wo anders als Anwälte, wir sehen es aus der Richterlichen Perspektive....eben sachlich und unabhängig nur an Recht und Gesetz gebunden Entscheidungen treffen... wenn du an deinen Entscheidungen zweifelst, oder nicht standhaft bleibst mit deiner Entscheidung dann ist der Beruf eher nichts für dich. Du musst Entscheidungen selbstständig treffen ,und darfst danach nicht zweifeln ob du das richtige getan hast . Eben keine Gewissenskonflikte mit dir herumtragen...

  • auch ich kann mich den Vorrednern - nahezu- anschließen, "Mini-Richter" sind RpflInnen nicht. Es verhält sich in praxi so, dass RichterInnen/STAInnen halt Volljuristen sind, und die Rpflinnen Fachjuristen sind. Dies liegt an der schon genannten bereits im Studium angelegten Spezialisierung. Spezialisierug findet in der beruflichen Praxis später ohnehin bei allen Berufsgruppen statt. Im anwaltlichen Bereich ist dies natürlich eine eigene Entscheidung....
    Mein - nicht abgeschlossenes - Jura-Studium war in der "Vor-Bolognese-Zeit". Also da warf man bis zum 4. Semester drei Scheine und einen Grudlagenschein raus und erst mal war gut.
    Heute ist Jura wohl wesentlich "verschulter". Das Rpfl-Studium ist von vornherein verschult.

    Oki, bestimmte Grundlagen wurden zu meiner Zeit im Rpfl-Studium leider nicht gemacht(also Rechsgeschchte, Verfassungsgeschichte, und vor allem: Methodik und Methodenkritik !, aber dafür viel in die Tiefe gegangen in Themen, von denen der Juju bis zum 1. Staatsexamen keinen Schimmer hat.
    Wenn ich einem Volljuristen erzähle, dass im Studium nach 8 Wochen ne Klausur zum Erwerb forderungsentkleideter Hypotheken geschrieben wird, wird dies mit Hochachtung zur Kenntnis genommen (früher lernte man dies bei den Juristen in der Examensvorbereitung).

    Mit der Emnpfehlung sich durch das 1. durchzukämpfen liegt DeliriumDriver richtig !


    Solltest Du dennoch in die Rpfl-Liga "aufsteigen" wollen: kein Vertun ! ist knüppelhart, glaub es mir.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Man sollte natürlich auch überlegen, was man nach Abschluss des Studiums genau machen will.

    Ein Kollege in meinem Ausbildungsjahrgang wollte unbedingt in den Staatsdienst. Er hatte bereits angefangen Jura zu studieren. Er war da nicht schlecht. Aber seine Noten waren nicht so gut, dass er damit gerechnet hat in den Staatsdienst übernommen zu werden. Deswegen wurde er dann Rechtspfleger.

    Durch sein Studium hatte er natürlich gewisse Vorteile. Teilweise war die Materie aber auch für ihn vollkommen neu (GBO, ZVG, InsO).

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Selbst habe ich nur Rpfl studiert, habe aber Kontakt zu vielen, die erst Rpfl und dann Jura studiert haben, aber auch zu welchen, die Jura studiert haben, aber durchs Erste Examen gefallen sind und ich sehe hier an einem Unistandort mit Referendarsausbildung auch diverse Karrieren rauf und runter.

    Ich empfehle auch, das Erste Staatsexamen auf jeden Fall durchzuziehen. Wenn es gut läuft, super! Darauf kann man aufbauen für's Referendariat und fürs Zweite Examen! Wenn es nicht gut läuft, ist es Zeit für ehrliche und schonungslose Manöverkritik: Woran lag es? Liegt mir das Juristische, aber nicht das freie Lernen einer Uni? Brauche ich die Freiheit wie an einer Uni oder tut es auch das Verschulte einer FH? Wie wichtig sind mir akademische Weihen und Titel? usw.

    Bei der Überlegugung, ob evtl. auf den Rechtspfleger umgesattelt wird, sollte auf jeden Fall klar sein, dass es keine Schmalspurausbildung ist. Die Anforderungen sind auch nicht ohne. Die Ausbildung ist sehr verschult, das muss man abkönnen. Später ist man Beamter mit allen Vor- und Nachteilen. Wer also Wert auf größere Freiheit - auch bereits im Studium/in der Ausbildung - legt, sollte sich nach einem anderen Beruf bzw. Studiengang umschauen.

    Als Grundlage für ein Volljura-Studium ist das Rechtspflegestudium sicher sehr gut. Aufgrund der immensen Stofffülle, die in den drei Jahren zu verinnerlichen ist, lernt man sehr gut zu strukturieren und aufgrund der gelernten juristischen Handwerksmethoden bringt man auch schon einmal ein gutes Rüstzeug mit. Diejenigen, die ich kenne mit Rechtspfleger-Diplom, die dann noch Jura studiert haben, haben auch alle Prädikatsexamen erreicht, einer sogar als Jahrgangsbester. Das spricht in erster Linie für diese Personen, aber eben auch für die Qualität des Rechtspflegestudiums.

    Für mich persönlich war Rechtspfleger die goldrichtige Entscheidung. Ich wusste bei Bewerbung zwar nicht, was ein solcher genau macht, aber mich hat eben der gehobene Dienst gelockt. Obwohl ich also eher in diesen Beruf reingestolpert bin als dass es eine bewusste Entscheidung gewesen wäre, bin ich sehr zufrieden. Das Verschulte im Studium fand ich nicht schlimm, von der Schule her kannte ich es ja nicht anders ;). Im Studium selbst kann man den Gestaltungsspielraum nutzen, den man hat - für mich war der Studienort in Starnberg bei München schon sehr weit weg von der Heimat, also lernt man da auch schon mal die Abnabelung, vor allem, wenn man die Wochenenden auch häufiger dort verbringt. So habe ich mich unter der Woche häufiger am See rumgetrieben, in München in den Clubs und Kneipen, aber auch in Museen, Theatern, Opern und dafür dann am Wochenende in Starnberg dafür umso ungestörter den Stoff nachbereitet. In den Praktikumsphasen konnte ich mich dann in der Heimat wieder verstärkt mit meinen Freunden treffen und diverse Feiern nachholen.
    Dann war ich mit Anfang 20 mit dem Studium fertig und konnte mit Mitte Zwanzig auch schon Familie gründen, während andere meiner Abi-Kollegen mit jenseits der 30 studienmäßig oder beruflich noch nicht aus dem Tee gekommen sind.

    Fazit: Rechtspfleger kann eine gute Alternative für "gescheiterte" Jurastudenten sein. Bevor jedoch umgeschwenkt wird, sollte man für sich klären, ob man mit dem Verschulten einer Beamten-FH und einer Beamtenexistenz im gehobenen Dienst klar kommt.

  • Erstmal danke für die netten und ausführlichen Antworten. Ich wollte keinesfalls den Eindruck erwecken, dass ich das Rechtspflegerstudium für leicht halte, eher habe/hatte ich die Befürchtung, dass wenn ich das 1.Staatsexamen nicht bestehe auch das Rechtspflegerstudium zu anspruchsvoll (bzw vergleichbar mit dem Jura Studium) ist und die Wahrscheinlichkeit dieses auch nicht zu schaffen dementsprechend hoch ist.

    Ich versuche das 1.Staatsexamen natürlich zu schreiben, aber falls das nichts werden sollte muss ich mich ja um Alternativen kümmern. Problem ist, dass ich vor meinem Jura Studium noch Geschichte (sehr erfolgreich aber leider nicht zu Ende) studiert habe, durch Corona sich die Examensvorbereitung auch extrem lange zieht und ich mittlerweile auf die Ende 20 zugehe. Viele Alternativen die für mich in Betracht kommen (zb das Rechtspflegerstudium, duales Studium als Diplom-Verwaltugswirt uä) haben ja meist einen Bewerbungszeitraum von Juli-Oktober und danach finden die Einstellungstests statt. Diese würden dann ungefähr parallel zu meinem Examen verlaufen. Da muss ich aber leider durch. Weil wenn ich am Ende des Jahres Examen schreibe und im Frühjahr die Ergebnisse bekomme und nicht bestanden habe, gibt es kaum noch Möglichkeiten einen Platz für ein duales Studium im Jahr 2022 zu bekommen. Im schlimmsten Fall könnte ich mich dann erst für das Jahr 2023 bewerben und würde nochmal ein komplettes Jahr verlieren was ich mir mit Ende 20 definitiv nicht erlauben kann.

  • @ richi:
    Die derzeitigen pnademiebedingten Studienverhältnisse sind natürlich richtig Mist, erst Recht, wenn man sich auf das erste Staatsexamen vorbereiten muss/will.

    Mit Ende 20 kein Jahr mehr verlieren, das halte ich für eine völlig verfrühte Torschlusspanik. Wie weit bis Du denn mit Deinem anderen Studium gekommen. Könntest Du ein Jahr, was Du notfalls überbrücken musst, nicht dazu nutzen, dieses abzuschließen?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Man muss natürlich ehrlicherweise dazu sagen, dass man dem jeweiligen OLG nach 2 nicht abgeschlossenen Studien schon gut verkaufen muss, warum man gerade mich einstellen soll. Das könnte eines der größeren Probleme an der Sache werden. Also Fokus weiter auf erstes Examen legen und wenn es nicht klappen sollte ehrlich mit sich selbst sein und sich drüber klar werden ob es am Thema Jura lag (dann wird das duale Studium zwar etwas aber auch nicht so viel einfacher werden) oder doch eher an den Rahmenbedingungen (dann könnte es was sein).

  • @ richi:
    Mit Ende 20 kein Jahr mehr verlieren, das halte ich für eine völlig verfrühte Torschlusspanik. Wie weit bis Du denn mit Deinem anderen Studium gekommen. Könntest Du ein Jahr, was Du notfalls überbrücken musst, nicht dazu nutzen, dieses abzuschließen?

    Leider nein. Das würde etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, habe das auch nur 3. Semester studiert, also bräuchte ich min. nochmal 3 Semester bis zum Bachelor.

    An welchem Bundesland bist du interessiert? Bei vielen sind aufgrund des Mangels auch noch Bewerbungen bis in dem März hinein möglich

    NRW. Soweit ich aber weiß ist in NRW eine Bewerbung so früh wie möglich erwünscht. Zwar kann man sich grsds bis zum 31.03. bewerben (war zumindest dieses Jahr so) aber die Einstellungschancen sind dann nicht so hoch wie bei einer frühzeitigen Bewerbung und dann kommt ja noch erschwerend meine Vorgeschichte dazu.

    Man muss natürlich ehrlicherweise dazu sagen, dass man dem jeweiligen OLG nach 2 nicht abgeschlossenen Studien schon gut verkaufen muss, warum man gerade mich einstellen soll. Das könnte eines der größeren Probleme an der Sache werden. Also Fokus weiter auf erstes Examen legen und wenn es nicht klappen sollte ehrlich mit sich selbst sein und sich drüber klar werden ob es am Thema Jura lag (dann wird das duale Studium zwar etwas aber auch nicht so viel einfacher werden) oder doch eher an den Rahmenbedingungen (dann könnte es was sein).

    Ja das ist eben mein großes Problem was mich so belastet, wenn ich mich dann "erklären" muss. Das erste Studium war zwar kein richtiges da nur 3. Semester (trotzdem natürlich abgebrochen) und warum sich das Jura Studium so zieht kann ich plausibel erklären zumal ich wirklich viele kenne die in einem vergleichweise hohen Semester sind wie ich. Aber natürlich weiß ich, dass das gerade nicht die besten Einstellungsvoraussetzungen sind und rechne auch daher damit, dass ich aufgrund dieser Tatsachen einige Absagen bekommen werde, wenn ich mich für einige duale Studiengänge bewerbe.
    Also ich habe das juristische Grundstudium in der Regelstudienzeit abgeschlossen und die Klausuren im Grundstudium mit verhältnismäßig wenig Aufwand recht passabel bestanden. Also ich würde schon sagen, dass ich mit der juristischen Thematik gut zurecht komme. Habe dann relativ spät die Uni gewechselt und die Examensvorbereitung größtenteils auf eigene Faust absolviert (war logischerweiße ein riesen Fehler). Probleme habe ich eher mit der Menge an Stoff und vor allem damit den ganzen Stoff zu behalten, am Verständnis mangelt es eigentlich nicht. Im Grundstudium hatte man ja immer nur einzelne Rechtsgiebete damit kam ich sehr gut zurecht. Daher denke ich, dass das Rechtspflegerstudium theoretisch schon passen könnte da man ja augenscheinlich die Klausuren immer über abgrenzbare Themenbereiche schreibt und man das ganze im Gruppenunterricht lernt und ich dann nicht komplett auf mich alleine gestellt bin wie in der Examensvorbereitung.

  • NRW. Soweit ich aber weiß ist in NRW eine Bewerbung so früh wie möglich erwünscht. Zwar kann man sich grsds bis zum 31.03. bewerben (war zumindest dieses Jahr so) aber die Einstellungschancen sind dann nicht so hoch wie bei einer frühzeitigen Bewerbung und dann kommt ja noch erschwerend meine Vorgeschichte dazu.

    NRW hat in den letzten Jahren einen großen Bedarf, den sie mit Bewerbern kaum decken können und dazu sehr viele die wieder später abspringen. Da könnte es tatsächlich ganz gut aussehen.

  • @ richi:
    Aus meiner Erfahrung als ehemalige Examenskandidatin und Korrekturassistentin für die Uni würde ich nicht versuchen, mir jede kleinste Verästelung jedes noch so theoretischen Meinungsstreits einzubläuen. Wichtig ist, dass man die Klassiker im Schlaf beherrscht und ansonsten kommt es auch Verständnis, Struktur und gute Argumentation an.

    Gibt es bei Euch einen Examensklausurenkurs? Erstens hilft es, im Schlaf abzurufendes Wissen herzustellen (wenn man einen Meinungsstreit 100 mal hergebetet hat) und außerdem sind ein paar (gut) bestandene Klausuren eine gute Motivation.

    [Okay, das sind jetzt keine Dinge, um die es Dir geht. Aber es schoss mir bei der Besprechung Deiner Probleme durch den Kopf.)

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich hätte noch eine generelle Frage, wäre nett wenn ihr mir da auch einen Tipp geben könnt:

    Wie gesagt ich plane Ende des Jahres, aller spätestens Anfang 2022 mein Examen zu schreiben. Wie schon gesagt muss ich mich für den Fall, dass ich nicht bestehe absichern und mir einen Plan B überlegen. Die meisten (schriftlichen) Einstellungstests und ggfs die danach folgenden Vorstellungsgespräche hätte ich ja dann noch bevor ich das Examen schreibe. Soll ich dann die Situation beim Vorstellungsgespräch genauso so schildern? Also wie in meinem vorherigen Post schon erwähnt, dass ich für den Fall des Nichtbestehens Alternativen brauche, da ich andernfalls ein komplettes Jahr "nichts machen könnte"? Oder würden die Einstellungsbehörden so etwas nicht gerne hören, da man das duale Studium dann praktisch nur "als zweite Wahl" ansieht? Auf der anderen Seite kann ich aber auch nichts anderes vorbringen, wenn ich sage, dass ich mein Studium so kurz vor Schluss abbreche und mich beruflich umorientieren möchte kommt das sicherlich noch weitaus schlechter an? Und das ich nicht Lügen würde (zb sagen, dass ich das Examen nicht bestanden habe obwohl ich noch nicht geschrrieben habe) versteht sich natürlich von selbst.

    @ richi:
    Aus meiner Erfahrung als ehemalige Examenskandidatin und Korrekturassistentin für die Uni würde ich nicht versuchen, mir jede kleinste Verästelung jedes noch so theoretischen Meinungsstreits einzubläuen. Wichtig ist, dass man die Klassiker im Schlaf beherrscht und ansonsten kommt es auch Verständnis, Struktur und gute Argumentation an.

    Gibt es bei Euch einen Examensklausurenkurs? Erstens hilft es, im Schlaf abzurufendes Wissen herzustellen (wenn man einen Meinungsstreit 100 mal hergebetet hat) und außerdem sind ein paar (gut) bestandene Klausuren eine gute Motivation.

    Ja einen Examensklausurenkurs gibt es. Dazu gibt es auch im August ein Probeexamen an welchem ich teilnehmen möchte. Aktuell findet der Examenkurs leider nur online statt. Und da ich das Klausurenschreiben in der Vergangenheit leider vernachlässigt habe, bringt es mir mehr, wenn ich Klausuren mit Lösungsskizzen löse, weil ich dann 2-3 Klausuren am Tag schaffe (inkl. Nachbearbeitung), schreibe ich eine reguläre Klausur im Klausurenkurs nimmt das schon fünf Stunden in Anspruch und dann kommt ja noch die Nachbearbeitung dazu.

  • Und da ich das Klausurenschreiben in der Vergangenheit leider vernachlässigt habe, bringt es mir mehr, wenn ich Klausuren mit Lösungsskizzen löse, weil ich dann 2-3 Klausuren am Tag schaffe (inkl. Nachbearbeitung), schreibe ich eine reguläre Klausur im Klausurenkurs nimmt das schon fünf Stunden in Anspruch und dann kommt ja noch die Nachbearbeitung dazu.

    Gerade weil Du das Klausurenschreiben bisher vernachlässigt hast, solltest Du (unter realen Bedingungen) so viel wie möglich Klausuren schreiben. Nur so lernst Du, in 5 Stunden ein brauchbares Ergebnis abzuliefern. Auch die Frage, ob Dein Wissen ausreicht, kannst Du nur beantworten, wenn Du so viel wie möglich Klausuren ohne Hilfsmittel schreibst. Ich habe zum ersten Examen ungefähr 50 Klausuren vorab geschrieben. Aber es ist natürlich Deine Entscheidung.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich hätte noch eine generelle Frage, wäre nett wenn ihr mir da auch einen Tipp geben könnt:

    Wie gesagt ich plane Ende des Jahres, aller spätestens Anfang 2022 mein Examen zu schreiben. Wie schon gesagt muss ich mich für den Fall, dass ich nicht bestehe absichern und mir einen Plan B überlegen. Die meisten (schriftlichen) Einstellungstests und ggfs die danach folgenden Vorstellungsgespräche hätte ich ja dann noch bevor ich das Examen schreibe. Soll ich dann die Situation beim Vorstellungsgespräch genauso so schildern? Also wie in meinem vorherigen Post schon erwähnt, dass ich für den Fall des Nichtbestehens Alternativen brauche, da ich andernfalls ein komplettes Jahr "nichts machen könnte"? Oder würden die Einstellungsbehörden so etwas nicht gerne hören, da man das duale Studium dann praktisch nur "als zweite Wahl" ansieht? Auf der anderen Seite kann ich aber auch nichts anderes vorbringen, wenn ich sage, dass ich mein Studium so kurz vor Schluss abbreche und mich beruflich umorientieren möchte kommt das sicherlich noch weitaus schlechter an? Und das ich nicht Lügen würde (zb sagen, dass ich das Examen nicht bestanden habe obwohl ich noch nicht geschrrieben habe) versteht sich natürlich von selbst.

    Das ist natürlich schwer zu sagen, was beim Personalreferenten am konkreten OLG in NRW dann am besten ankommt. Persönlich würde ich reinen Wein einschenken. Wenn dann (trotzdem) die Einstellungszusage kommt, umso besser, wenn nicht, dann ist das wohl zu akzeptieren bzw. bei einem anderen OLG zu versuchen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Toleranz bei den Einstellungen immer größer wird, nachdem das Rekrutierungsproblem allerorten immer größer wird.

    Aber mit der Argumentationslinie, dass die Rechtspflegerei zwar der Plan B darstellt, aber nicht als Abstieg oder Notlösung sondern als gute Alternative (von der Du vielleicht erst während des Studiums erfahren hast) empfunden wird, sondern dass die Zukunft im juristischen Bereich und eben gern beim Staat gesehen wird, was durch die bisher guten Ergebnisse im Grundstudium auch untermauert wird. Bereite Dich am besten vor, welchen Tätigkeitsbereich die Rechtsfpleger so haben, damit Du ihn im Vorstellungsbereich dann auswendig herunterbeten kannst und dann erklären kannst, dass Du in diesen Bereichen gut Deine persönliche berufliche Zukunft sehen kannst.

    Aus Sicht des Personalers ist wohl Deine Motivation relevant und die Aussicht, ob Du das Rechtspflegestudium dann auch beendest und in dem Beruf anfängst. Wenn im Vorstellungsgespräch der Eindruck vermittelt wird, dass Rechtspflege nur der Notbehelf ist, wenn du durchs Examen krachst und du nun nach einem möglichst leichten und billigen Abschluss suchst, dann wird jeder Personaler wohl zurückhaltend sein.

    Viel Glück fürs Examen!

  • Gerade weil Du das Klausurenschreiben bisher vernachlässigt hast, solltest Du (unter realen Bedingungen) so viel wie möglich Klausuren schreiben. Nur so lernst Du, in 5 Stunden ein brauchbares Ergebnis abzuliefern. Auch die Frage, ob Dein Wissen ausreicht, kannst Du nur beantworten, wenn Du so viel wie möglich Klausuren ohne Hilfsmittel schreibst. Ich habe zum ersten Examen ungefähr 50 Klausuren vorab geschrieben. Aber es ist natürlich Deine Entscheidung.

    Ja ich bin mir der Bedeutung von Klasurenschreiben bewusst, sobald das auch wieder in Präsenz angeboten wird nehme ich auch daran teil. Aber ich bin ehrlich, mich Zuhause hinzusetzen und in meiner Einzimmerwohnung eine fünfstündige Klausur zu schreiben bekomme ich leider nicht hin. Ich persönlich habe einen größeren Lerneffekt wenn ich eine höhere Anzahl an Klausuren ohne Hilfsmittel mit Lösungsskizze löse. Hatte viele Freunde die auch um die 50 Klausuren geschrieben haben, aber auch welche die unter zehn Klausuren geschrieben haben und trotzdem ein VB geschafft haben

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