Hallo,
ich habe:
1)einen Antrag auf Eintragung der Pfändung einer Eigentümergrundschuld(Briefrecht)
Hier wurde der Brief nicht vorgelegt-Zwischenvfg erging mit Hinweis keine Rangwahrung
Gläubiger teilt mit, das Wegnahme angeordnet, aber Coronabedingt noch nicht erfolgen konnte
danach
2) Antrag Eigentumsumschreibung und Löschung der Rechte in Abt III durch Eigentümer
Vorgelegt wird auch eben dieser Brief durch den Eigentümer...
Was tun?
Antrag 1)zurückweisen, da die Pfändung ohne Briefübergabe nicht wirksam geworden ist?
Der Brief ist ja jetzt hier beim GBA...
Aber er ist ja vom Eigentümer mit dem Ziel der Löschung eingereicht worden....
Muss ich den Gläubiger des Antrags zu 1)darauf hinweisen, das der Brief hier ist?
Bin etwas ratlos...