A übergibt seinen 1/2 Anteil an B. B wird somit Alleineigentümer.
A behält sich eine Rückerwerbsvormerkung vor. Es folgen diverse Rückforderungsgründe
Stirbt B so geht die Rückübertragungsverpflichtung kraft Erbfolge auf ihre Erben über, auch insoweit ein Rückforderungsgrund noch nicht eingetreten ist. Der Anspruch wird auch fällig, wenn in nur einer Person der Erben eine der vorgenannten Bedingungen eintritt, so lange der Erbe am Nachlass oder Grundstück beteiligt ist.
Der Rückübertragungsanspruch ist auf die Lebenszeit der A beschränkt und nicht übertragbar und nur zugunsten des Ehemannes von A vererblich, bevor er nicht ausgeübt worden ist.
bewilligt und beantragt wird zugunsten von A und deren Ehemann jeweils unter sich gleichen Rang eine Vormerkung an dem Vertragsgegenstand.
Bin ich hier richtig, dass die Bestimmung mit den Erben okay ist? Sie treten ja in alle Pflichtet und Rechten des Erblassers ein
Beanstandet ihr, dass die Vormerkung am ganzen Grundstück auf Übertragung einer 1/2 Anteils eingetragen werden muss oder würdet ihr es auslegen.
Meiner Meinung nach müsste es beanstandet werden:(:(
Das größte Problem habe ich jedoch mit dem Anspruch vom Ehemann. Ich bin der Meinung, dass keiner besteht und somit eine Vormerkung hierzu nicht eingetragen werden kann. Stehe ich hier total auf der Leitung?
Ich bin um jede Meinung dankbar.