Hallo ihr Lieben,
ich habe in Kostenfestsetzungsanträgen in letzter Zeit ein paar Mal gesehen, dass Parteien mit dem PKW zu einer Verhandlung angereist, obwohl die Fahrtzeit mit der Bahn nicht viel länger gewesen wäre (9 statt 8h), die Kosten mit der Bahn aber insgesamt deutlich niedriger (knapp 200,- €).
Auf die Kostenminderungspflicht angesprochen schreiben die Anwälte recht lapidar, dass die Partei aufgrund er Pandemie das Auto genommen hat.
So auf rein persönlicher Ebene kann ich das schon nachvollziehen; ich setze mich aktuell auch nicht in Öffis, wenn es nicht absolut sein muss, aber reicht das persönliche Sicherheitsempfinden als Argument, einem anderen mal eben derartige Mehrkosten "aufzudrücken"?
Da würde mich die Meinung der Schwarmintelligenz mal interessieren! ;P