Vergütung Mitarbeiter Verein, E-Mails

  • Die Mitarbeiter des Vereins machen Vergütung für E-Mails in Größenordnungen geltend, manchmal die Hälfte der Positionen. Z.B. 11 min für simple Terminsabsprache (heute passt es nicht, geht es morgen? Ja passt gut...) bzw. es wird jegliche Arbeit, die mit dem Versenden zusammenhängt abgerechnet, z.B. Einscannen, Übertrag des Objekts in die Mail, Datenbankpflege usw.. Habe leider keine Rechtsprechung zur Vergütung von Mails gefunden, bin aber der Meinung, dass einfache Tätigkeiten auch auf Bürokräfte delegiert werden könnten und nicht mit 39,- EUR pro Stunde vergütet werden können. Und außerdem wäre ich deutlich schneller und würde eine einfache Mail in 1 min schreiben. In der Anhörung hat der Verein geltend gemacht, dass die Tätigkeiten so lange benötigen und es auf dem Postweg deutlich langsamer und damit teurer würde. Hat jemand Erfahrung konkret mit der Vergütung von Mails?

  • Was stört Sie an der Höhe der Stundenvergütung? Unsere Kollegen schaffen es gerade einmal 70% ihrer Arbeitszeit abrechnungsfähig auszuweisen. Urlaub, Krankheit und fallübergreifende Aus- und Fortbildung brauchen Zeit. 70% von 39 sind 27,30 € Vergütung. Darin enthalten sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben, Einkommensteuer und der Nettolohn des Vormunds. Je nach Höhe der Einkommensteuer landet man bei 13-15 €.

    Wer arbeitet bei Ihnen für diesen Stundenlohn? Die von Ihnen so bezeichnete Bürokraft.

  • Wenn man denn überhaupt ansetzen wollte, dann an der angesetzten Zeit. Und dann auf die Rechtsmittelentscheidung warten.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wir waren 2014 Pebb§y-Erhebungsgericht, d. h. bei jeder Tätigkeit lief nebenbei die Stoppuhr. Seit dieser Zeit habe ich ein sicheres Gefühl, wie lange man für entsprechende Tätigkeiten braucht. Ein einfacher Brief z. B.Übersendung angeforderter Formulare o. ä. benötigt nicht mehr als zwei Minuten, im selben Zeitrahmen befindet man sich wohl auch mit solchen E-Mails.

    Folgende Probleme sehe ich dabei aber hautpsächlich:

    1. unterschiedliche Organisation: Unsere Gerichte arbeiten sehr arbeitsteilig und hocheffizient: Die Post wird von den Wachtmeistern vorsortiert und von den Serviceienheiten aufbereitet und mit Akte vorgelegt. Der Sachbearbeiter (Richter, Rechtspfleger) kann sich auf seine Entscheidung konzentrieren und ist mit wenig Basistätigkeiten außen herum befasst. Nach der Entscheidung geht die Akte wieder zurück in die Serviceeinheit und über die Wachtmeisterei geht dann wieder ein Schreiben zur Post. So arbeitsteilig arbeiten aber viele Vereine oder Vormünder nicht, d. h. was bei uns nur zwei Minuten dauert, dauert woanders zwangsläufig vielleicht 10 Minuten.

    2. Sachliche und persönliche Verteilzeiten: Kein Mensch schafft es, einen Achtstundentag hocheffizient zu arbeiten. Zu allen Tätigkeiten sind Verteilzeiten zu rechnen. Diese können persönlicher Art (Toilettengang, Kaffeeholen usw.) oder auch sachlicher Art (z. B. eiliges Fax selbst hinaus geben, Kopietätigkeit, ausgegangene Formulare nachordern etc). sein. Für solche Verteilzeiten ist immer ein gewisser Puffer einzuplanen.

    Sicher gibt es noch mehr, das es als Unterschiede zu beachten gilt. Aber ich bin kein Orga-Profi.

    Fazit: Eine gewisse Großzügigkeit ist ganzheitlich arbeitenden Vormündern zuzugestehen. Sie müssen vieles selbst machen, was bei uns an Arbeit abgenommen wird. Aber auch diese Großzügigkeit hat Grenzen. In den Positionen, welche die Grenzen überschreiten, monieren und ggf. kürzen. Die Entscheidung unterliegt der Rechtsmittelfähigkeit.

  • Ich habe schon mit dieser (etwas älteren) Entscheidung argumentiert:

    Soweit der Verfahrenspfleger Büro- und Schreibarbeiten selbst erledigt hat, kann er diese nicht nach einem Stundensatz von 60 DM abrechnen, der ihm wegen seiner besonderen Qualifikation (hier: sozialpädagogisches Studium und Weiterbildung zum Verfahrenspfleger) bewilligt wurde. Vielmehr ist dieser Zeitaufwand nur nach einem Stundensatz von 25 DM für eine Bürokraft zu vergüten.
    (OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 07. Juni 2002 – 12 WF 43/02 –, juris)

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

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