Zustellersuchen aus Frankreich

  • Ich habe erstmals ein Zustellersuchen nach der EG-Zustellungsverordnung von einem französischen Gerichtsvollzieher erhalten. Das Formblatt und sämtliche Eintragungen sind in französischer Sprache. Soweit ich das dem Länderteil der ZRHO jedoch entnehme, müssten bei eingehenden Ersuchen die Eintragungen in Deutsch oder Englisch abgefasst sein (Art. 4 Abs. 3 EuZVO). Oder habe ich das falsch verstanden ?


    Des Weiteren hat der Gerichtsvollzieher unter Ziff. 6.3.2 des Ersuchens eingetragen, dass wohl eine deutsche Übersetzung des zuzustellenden Schriftstücks beigefügt sein soll, was allerdings nicht stimmt. Es liegt alles nur in französischer Sprache vor. Muss ich jetzt selbst Übersetzungen anfertigen lassen ?

    Kann mir jemand helfen ?

    Der Gerichtsvollzieher hat dem Ersuchen noch ein längeres Anschreiben vorangestellt. Aber leider auch nur in französischer Sprache.

  • Das Formular wäre in deutsch auszufüllen gewesen. Nur handelt es sich es bei den Angaben doch um die Anschriften und so was. Da müsste doch eigentlich nichts übersetzt werden. Wenn die Übersetzung der zuzustellenden Schriftstücke fehlt, aber die als solche angegeben ist, würde ich die anfordern. Aber bei dem Formular erkenne ich das Problem nicht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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