Löschung eines nicht eingetragenen Hofvermerks

  • Mir liegt ein Ersuchen des Lw-Gerichts vor, im Grundbuch einzutragen: "Die Hofeigenschaft (im Grundbuch nicht eingetragen) ist aufgrund der Hofaufgabeerklärung des Eigentümers erloschen".
    Ein Hofvermerk ist nicht im Grundbuch eingetragen.

    Hatte das schon mal jemand? Tragen ich den genauen Wortlaut des Ersuchens ein?

    Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!

  • Ja, hatte ich schon. Die Hofeigenschaft kann auch bestehen oder erlöschen, ohne im Grundbuch eingetragen zu sein.
    Du trägst dann genau wie im Ersuchen das Erlöschen der Hofeigenschaft ein, ohne dass vorher ein Hofvermerk eingetragen gewesen ist.

  • Ich meine, das Thema hatten wir auch schon mal vor geraumer Zeit. Habe im Moment aber leider keine Zeit zum Suchen.

    Ulf

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