Mir liegt ein Ersuchen des Lw-Gerichts vor, im Grundbuch einzutragen: "Die Hofeigenschaft (im Grundbuch nicht eingetragen) ist aufgrund der Hofaufgabeerklärung des Eigentümers erloschen".
Ein Hofvermerk ist nicht im Grundbuch eingetragen.
Hatte das schon mal jemand? Tragen ich den genauen Wortlaut des Ersuchens ein?